Fotos im Internet auslesen, um daraus eine Datenbank für Gesichtserkennung zu bauen – das verbietet die KI-Verordnung. Aber Anbieter von Gesichter-Suchmaschinen werben selbstbewusst für ihre Abos. Während Aufsichtsbehörden auf der Stelle treten, schlagen Politiker*innen Alarm.