Zwei Mitglieder der rechten Szene in Bayern hatten eigenen Angaben zufolge “Spaß”. Was sie darunter verstehen: sich gegenseitig anschießen.

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Beide Extremisten erklärten, sie hätten aus “Spaß” mit einem Luftgewehr beziehungsweise einer Federdruckwaffe dem jeweils anderen ins Bein geschossen.

Daran hatte die Polizei anfangs noch Zweifel. Während bei einem der beiden das Verletzungsbild durchaus zu einem Luftgewehrgeschoss passte, habe die Verletzung des anderen zunächst nach einem deutlich größeren Kaliber ausgesehen, teilten die Beamten mit.

Die Erklärung des rechtsextremen Schusswaffenopfers überzeugte die Polizisten nach gründlicher Untersuchung aber schließlich dann doch: Der Mann hatte versucht, sich das Geschoss selbst aus dem Bein herauszuoperieren und dabei die Wunde vergrößert.

Zur Abwehr von weiteren Gefahren ordnete ein Ermittlungsrichter die Durchsuchung der Wohnung des Schwandorfers Rechten an. Dabei stellten die Beamten eine Schreckschusspistole und eine Luftdruckwaffe sicher. Außerdem fanden sie mehrere Tabletten, bei denen der Verdacht bestehe, dass es sich um Betäubungsmittel handelt.