Das ist passiert: Der polizeibekannte Neonazi, der im Verdacht steht, die Holocaust-Gedenkstätte in Ahlem geschändet zu haben, war zum Tatzeitpunkt Mitglied der AfD.
Mit einer Abmahnung wollte die Partei der Polizei einen Maulkorb verpassen und die Veröffentlichung der Parteizugehörigkeit verhindern.
Darum ist es wichtig: Bei einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Verdächtigen - für ihn gilt die Unschuldsvermutung - entdeckten die Ermittler einen Brief von der Niedersachsen-AfD, in dem deren Vorsitzender Ansgar Schledde die Mitgliedschaft bestätigt. Bis dahin hatte es bei der Partei geheißen, man kenne den Verdächtigen nicht.
So geht es weiter: Bei der Wohnungsdurchsuchung wurden zudem Werbematerial des AfD-Landesverbandes und die Flagge einer Organisation gefunden, die mit der rechtsextremen Partei „Die Heimat“ in Verbindung steht.
Dafür interessiert sich auch das Landesamt für Verfassungsschutz, bei dem die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt wird.
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Das darf übrigens gerne Schule machen: Lasst uns bei jeder Meldung über eine Straftat fragen, ob der Verdächtige etwa AfD-Mitglied war. Monieren wir es jedes mal, wenn die Journalisten kein Wort über diese wichtige Frage verlieren. Und lassen wir es auch nicht an Dogwhistle-Persiflage mangeln: “Das war bestimmt wieder einer von dieser heimatliebenden Partei, die garantiert nicht rechtsextrem ist. Aber die Polizei soll über sowas ja nicht berichten.”