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    5 days ago

    Das Landgericht Mühlhausen hatte die Täter – drei Jahre nach dem Angriff und ebenfalls erst nach Eingang einer Verzögerungsrüge – im September 2022 wegen gefährlicher Körperverletzung lediglich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung beziehungsweise den Heise-Sohn zu 200 Arbeitsstunden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das Gericht sah damals weder einen gezielten Angriff auf Journalisten noch einen schweren Raub oder ein politisches Tatmotiv als erwiesen an.

    Auch ohne diese drei Dinge fände ich die Strafen für die beschriebenen Taten lächerlich gering.